PROTHETIK
Die Zahnärztliche Prothetik ist ein medizinisches Fachgebiet, das sich in festsitzende (= Kronen und Brücken) und herausnehmbare Prothetik (Teil und Vollprothesen) gliedern lässt.
Krone: Falls ein Zahn tatsächlich so stark zerstört ist, dass eine Teilrekonstruktion (siehe Zahnerhaltung) nicht mehr möglich erscheint, empfiehlt sich die klassische Versorgung mit einer Krone. Hierbei wird der Zahn zirkulär beschliffen und mit einer Vollkeramikkrone versorgt.
Brücke: Falls tatsächlich einmal ein Zahn verloren gegeben werden muss, entsteht eine Zahnlücke. Brücken können diesen fehlenden Zahn ersetzen. Alternativ kann in vielen Fällen ein Implantat gesetzt werden. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die Nachbarzähne naturgesund sind, da diese Zähne dann nicht angeschliffen werden müssen.
Teilprothetik: Fehlen mehrere Zähne, können diese Zähne durch kleine Teilprothesen ersetzt werden. Da diese Arbeiten einen Teil des Zahnfleisches bedecken, müssen sie zumindest teilweise zur besseren Reinigung herausnehmbar gestaltet werden.
Totalprothetik: Auch beim Verlust aller Zähne bieten Zahnmedizin und Zahntechnik heute hervorragende Möglichkeiten einen zahnlosen Kiefer zu versorgen. Totalprothesen können heutzutage in Form, Funktion und Ästhetik auf die oder den Träger/ -in individuell angepasst werden.